I M P R E S S U M
&
A G B

Adresse:
DIMESO GmbH
Grassingerstr. 8
D-83043 Bad Aibling
Germany
Telefon: +49 - (0)8061 - 92043
Fax: +49 - (0)8061 - 92066
Email: info@dimeso.de
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein HRB 13203
Geschäftsführerin: Bruny Kuhar
Ust-IdNr.: DE 813084643
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Die meisten Produktbezeichnungen von Hard- und Software sowie Firmennamen und Firmenlogos, die auf diesem Webauftritt genannt werden, sind in der Regel gleichzeitig auch eingetragene Warenzeichen und sollten als solche betrachtet werden. Das digitale oder analoge Kopieren von Informationen aus diesem Webauftritt sowie die Anzeige als Frame in einer anderen Webseite bedürfen der schriftlichen Genehmigung mit Ausnahme der frei verfügbaren Treiber und Programme, die in diesem Webauftritt zum download angeboten werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
1.1.
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts‑ bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2.
Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen
Geschäftsbedingungen vor.
2.
Angebot
2.1.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie
Modell‑, Konstruktion‑ und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
3.
Preise
3.1.
Alle Preise verstehen sich ab Lager Bad Aibling.
Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise
jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.
Liefer‑ und
Leistungszeit
4.1.
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2.
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3.
Liefer‑ und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt
und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4.
Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle
des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5.
Versand und
Gefahrübergang
5.1.
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der
Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen,
verlassen hat.
5.3.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder
unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4.
Wir veranlassen keine Versicherung, sofern es der Käufer nicht
ausdrücklich wünscht, der an den Käufer zu versendenden Waren gegen
Transportschäden. Sollte eine Transportversicherung vom Käufer gewünscht
werden, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von
uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung
gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für
solche Schäden freigestellt.
6.
Gewährleistung
und Haftung
6.1.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des
Gefahrübergangs.
6.2.
Werden Betriebs‑ oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3.
Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.4.
Bei
begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur
Reparatur an uns zu schicken; dabei ist der Käufer für die richtige und
angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund
unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender
Schadensbegleichung.
6.5.
Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst
wenn eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende
Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden
jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Folgeschäden
aus mangelhaften Lieferungen, sind ausgeschlossen.
6.6.
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann
verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen
vollständig erfüllt hat.
6.7.
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne
schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden
selbst geltend gemacht werden.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
7.2.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als
Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit‑)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß
das (Mit‑) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit‑) Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit‑)Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.4.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
7.5.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8.
Zahlung
8.1.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne
Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.2.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des
Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,
sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8.3.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in
Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu
berechnen.
8.4.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns
andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
9.
Schutz‑ und
Urheberrechte
9.1.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich
zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz‑ oder
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir
sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des
Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene
Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von
uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht,
dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies
zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir
nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das Schutzrecht nicht
verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich
einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
9.2.
Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert, oder
haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß
hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer
verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes
zu verteidigen bzw. freizustellen.
9.3.
Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende
Dokumentationen sind nur für den Gebrauch des Endkunden im Rahmen einer
einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf
von uns gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme und
Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht
zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware.
Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche
angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche
Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz
hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien
anzubringen.
10.
Kundendaten
10.1.
Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
11.
Export
11.1.
Der Export unserer Ware in Nicht‑EU‑Länder bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst
verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein‑ und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
12.1.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Traunstein.
12.2.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
13.
Teilnichtigkeit
13.1.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß
der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise
möglichst genau erreicht wird; die übrigen bleiben davon unberührt.
Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.